Soziale Betreuung

Betreuung/ soziale Betreuung:
Es gibt zwei verschiedene Betreuungsabteilungen – die soziale Betreuung sowie die Alltagsbegleiter nach § 43 b/53 c SGB XI.


Die soziale Betreuung ist dafür zuständig, neue Bewohner*innen in das Heimleben zu integrieren, sowie die Verbindung zur Außenwelt aufrechtzuerhalten. 

Direkt nach Einzug führen die Mitarbeiterinnen die Biografiearbeit durch, welche auch für die Mitarbeiterinnen in der Pflege notwendig ist, um eine individuelle Pflege der Bewohnerinnen zu gewährleisten. 

Sie planen, entwickeln und koordinieren Abläufe im Bereich der Beschäftigungstherapie und führen diese jahreszeitenbezogen durch. 

Die soziale Betreuung hält den Kontakt zu den örtlichen Vereinen, Kindergärten und Schulen. Sie organisiert Veranstaltungen wie z.B. Besuch des Musikvereins, Gottesdienste im Haus, Backen und Basteln mit Kindergarten und Schulen. Außerdem gibt es zwei außerordentliche Großveranstaltungen im Jahr, die von diesem Team geplant und durchgeführt werden.


Alltagsbegleiter §43b/53c:
Die Alltagsbegleiter führen hauptsächlich die Gruppenaktivitäten sowie individuelle Einzelbetreuungen durch. 



Diese beiden Teams arbeiten eng miteinander zusammen.

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